Die vorherrschenden Fragestellungen und Beschwerdebilder nach Altersstufen:
Im Säuglings- und Kleinkindalter
Ab dem Schulkindalter
Im Jugendalter/jungen Erwachsenenalter
Altersstufenunabhängig
Gutachten nach § 35a SGB VIII
Die Kosten eines Gutachtens müssen vorab geklärt werden, es besteht die Möglichkeit, dass diese von dem zuständigen Amt getragen werden.
Ich berate Sie gerne diesbezüglich.
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