Erste Hinweise eines Therapiebedarfes:            

Stellst du in deinem Leben fest, dass sich irgendetwas nicht richtig und gut anfühlt? Hast du das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren und verspürst du den Wunsch mit jemandem zu sprechen, der unabhängig von deinem Leben ist? Dann ist der Weg zu einem psychotherapeutischen Gespräch immer gut und angesagt. 

 

Stellen Sie als Eltern anhaltende emotionale Krisen, tiefe seelische Nöte, Verhaltensprobleme und negativ belastende Erfahrungen im familiären, sozialen oder im schulischen Umfeld fest?

Auch hier bieten sich ein psychotherapeutisches Gespräch und eine Diagnostik an. 

 

Diese oben angeführten Beispiele können erheblich den Reifungsprozess und die Problemlösungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen negativ beeinflussen - oft mit weitreichenden Folgen im Erwachsenenalter.  

 

Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln.

 

Ein offenes, vertrauensvolles Gespräch und eine frühzeitige fachlich-therapeutische Klärung kann eine erste familiäre Entlastung verursachen. 

Der Weg zur Psychotherapie: 

Psychotherapeutische Sprechstunde: 

Bevor man eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen kann, muss eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt werden. 
Sie dient zur Klärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und die diagnostische Phase eingeleitet werden soll.

 

Akutbehandlung:

Die Akutbehandlung startet zeitnah nach der psychotherapeutischen Sprechstunde. Sie dient zur Stabilisierung in akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen. Das Ziel der Akutbehandlung ist die Vermittlung von stabilisierenden Interventionen. Es sind bis zu 12 Therapiestunden möglich.

 

Diagnostik:

Vor dem Beginn einer Psychotherapie ist es wichtig, eine sorgfältige Diagnostik durchzuführen. Das Ziel der Diagnostik ist die ganzheitliche Erfassung einer Person und das Feststellen oder Ausschließen einer Symptomatik mit Krankheitswert. Ein weiteres Ziel ist die Feststellung, ob der/die Patient*in und der/die Therapeut*in eine vertrauensvolle, therapeutische Beziehung aufbauen können. 

Dazu wird in mehreren Sitzungen mit dem/der Patient*in und dessen Bezugspersonensystem, die aktuelle Symptomatik erfragt. Wie schwer die Symptomatik ist, wie lange sie besteht und ob sie nur in bestimmten Situationen auftritt. 

Weitere unterstützende Untersuchungen sind Verhaltensbeobachtungen, psychologische Fragebögen und Leistungstests.

 

Kurzzeittherapie 1:

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden im ersten Schritt  12 Einzel- oder Gruppentherapiesitzungen und 3 Bezugspersonenstunden übernommen.
Sind diese verbraucht, und besteht ein weiterer Bedarf, wird die Kurzzeittherapie zwei beantragt.

 

Kurzzeittherapie 2:

Die Kurzzeittherapie wird um 12 Einzel- oder Gruppentherapiesitzungen und 3 Bezugspersonenstunden verlängert.

 

Langzeittherapie: 

Die Umwandlung in die Langzeittherapie ist bis zu 36 Einzel- oder Gruppentherapiesitzungen und 
9 Bezugspersonen möglich. 

 

Private Krankenkassen:

Die privaten Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen. Bitte klären Sie diese Bedingungen vor dem Beginn der psychotherapeutischen Behandlung ab und lassen Sie sich dies schriftlich geben.

 

Beamtenbeihilfe:

Die Vorschriften der Beamtenbeihilfe fordern immer die Einleitung eines gutachterlichen Verfahrens. Das bedeutet, der/die Therapeut*in muss ein psychotherapeutisches Gutachten erstellen und der/die Gutachter*in gibt eine Empfehlung zur Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung an die Beihilfe ab. 

 

Ende der Therapie:

Das Ende der Therapie wird gemeinsam abgesprochen und in der Regel bespricht man rückblickend den Verlauf der Therapie. 

 

Schweigepflicht:

Der Therapeut unterliegt der Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Angehörigen, Ärzten und anderen Therapeuten.

 

 

 

 

Rahmenbedingungen der Therapie:

 

Prinzipien der Therapie:

 

In einer Psychotherapie werden Störungen mit Krankheitswert behandelt. Nach ersten Beratungsstunden und einer diagnostischen Phase wird ein Antrag auf eine ambulante Psychotherapie gestellt. Wird dieser Antrag von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse genehmigt, hat der/die Patient*in einen Anspruch auf eine Psychotherapie und man verpflichtet sich zur Mitarbeit in der Therapie. 

Die Sitzungen finden wöchentlich, zur selben Uhrzeit und am selben Wochentag statt. Eine Einzeltherapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Eine Gruppentherapiesitzung in der Regel 90 Minuten.  
 

Es gibt zwei Formen der Therapie:

 

Einzeltherapie:

Das Konzept der Einzeltherapie beinhaltet, dass der/die Therapeut*in und der/die Patient*in gemeinsame Therapieziele entwickeln. Durch die auf den Patienten abgestimmte Methodenwahl werden positive Bewältigungsstrategien im Umgang mit den eigenen Problemen und Symptomen erlernt und in den Alltag übertragen. 

In gesonderten Bezugspersonengesprächen werden aufrechterhaltende Bedingungen herausgearbeitet und ebenfalls positive Bewältigungsstrategien gemeinsam entwickelt. 

 

Gruppentherapie: 

In der Gruppentherapie werden mehrerer Patient*innen therapeutisch behandelt. Die hohe Effektivität einer Gruppentherapie ist wissenschaftlich gut belegt. Gerade für Kinder und Jugendliche bietet die Gruppentherapie viele Vorteile. Aufgrund des entstehenden Wir-Gefühls erfahren die Gruppenteilnehmer*innen, dass sie nicht alleine mit ihren Problemen sind. Sie lernen sich gegenüber anderen zu öffnen und erfahren durch den Austausch und das gemeinsame Erarbeiten neuer Denk- und Handlungsstrategien ein positives soziales Erleben. Durch diesen Prozess wird das Selbstwert gestärkt und soziale Sicherheit und Vertrauen entwickelt. 

 

Bezugspersonenstunden: 

In beiden Therapieformen finden Bezugspersonenstunden statt. In diesen Stunden wird den Bezugspersonen ein Erklärungsmodell der Störung vermittelt. Wir analysieren störungsaufrechterhaltende Verhaltens- und Denkweisen und entwickeln alternative Problemlösestrategien und erarbeiten Stärken und positive Dynamiken innerhalb der Familie heraus. 

 

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